„Digital Jetzt gibt's doch noch" — leider nicht mehr

Wenn in kleinen und mittleren Unternehmen das Gespräch auf Fördermittel für Digitalisierung kommt, fällt fast reflexartig ein Name: „Digital Jetzt". Das Bundesprogramm war jahrelang die erste Adresse, wenn es um Zuschüsse für neue Software, IT-Sicherheit oder die Qualifizierung der Mitarbeiter ging. Entsprechend hartnäckig hält sich die Annahme, man könne dort weiterhin einen Antrag stellen.

Das ist seit dem Frühjahr 2026 nicht mehr der Fall. „Digital Jetzt" ist ausgelaufen, das Antragsportal wurde abgeschaltet. Wer heute auf dieser Grundlage plant, plant an der Realität vorbei — und verschenkt im schlimmsten Fall Geld, weil er die Programme übersieht, die es noch gibt.

Dieser Beitrag ordnet die Förderlandschaft nüchtern ein: Was weggefallen ist, was geblieben ist, und worauf es bei einem Antrag wirklich ankommt. Es geht um Orientierung, nicht um Fördermittelberatung — die Details gehören vor jedem Antrag bei der jeweiligen Originalquelle geprüft.

Auf einen Blick

  • „Digital Jetzt" ist ausgelaufen, das Portal wurde zum 31. März 2026 abgeschaltet; das Vorgängerprogramm „go-digital" endete bereits Anfang 2025.
  • Einen direkten Bundes-Nachfolger mit Investitionszuschuss gibt es nicht — echte Zuschüsse laufen inzwischen fast nur noch über die Bundesländer.
  • Bundesweit bleiben ein zinsgünstiger KfW-Förderkredit (ein Kredit, kein Zuschuss) und die BAFA-Beratungsförderung.
  • Eine Bundesschiene für digitale Technologien läuft am 30. Juni 2026 aus.
  • Alle Angaben sind Stand Frühjahr 2026 — Beträge und Fristen ändern sich, prüfen Sie vor dem Antrag die jeweilige Landes- oder Bundes-Originalseite.

Was weggefallen ist — und was geblieben ist

Der Bund hat sich bei den direkten Investitionszuschüssen weitgehend zurückgezogen. „Digital Jetzt" ist ausgelaufen und das Portal zum 31. März 2026 abgeschaltet worden; das ältere „go-digital" gibt es schon seit Anfang 2025 nicht mehr. Einen gleichwertigen Nachfolger, der die Anschaffung von Software oder Hardware direkt bezuschusst, hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht aufgelegt.

An die Stelle eines neuen Zuschussprogramms tritt eine Beratungsstruktur: die rund 29 „Mittelstand-Digital"-Zentren. Sie bieten kostenlose, anbieterneutrale Beratung, Praxisbeispiele und Demonstratoren — kein Geld für die Investition selbst, aber Orientierung, bevor Geld fließt. Dazu kommt es weiter unten.

Eine zeitlich befristete Ausnahme gibt es noch auf Bundesebene: Das Programm zur Entwicklung digitaler Technologien — gedacht für Vorhaben rund um Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Blockchain oder die Mobilfunkstandards 5G und 6G — ist bis zum 30. Juni 2026 befristet. Für kleine und mittlere Unternehmen sind hier rund 50 Prozent der Kosten erstattungsfähig, in bestimmten Fällen ergänzt um einen Bonus für KMU. Wer ein passendes Vorhaben in der Schublade hat, sollte die Frist im Blick behalten — und prüfen, ob das eigene Projekt überhaupt in dieses eng gefasste Themenfeld fällt.

Die eigentliche Musik spielt inzwischen bei den Ländern. Die Programme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich, in Höhe, Bedingungen und Laufzeit. Einige Beispiele, rein zur Veranschaulichung und ohne Anspruch auf eine vollständige oder tagesaktuelle Liste: Der Digitalbonus in Bayern fördert je nach Vorhaben in einem Rahmen von etwa 7.500 bis 30.000 Euro, Sachsen unterstützt E-Business-Projekte bis zu 30.000 Euro, Berlin bis rund 17.000 Euro, Thüringen bis 15.000 Euro. Welche Programme in Ihrem Bundesland laufen, welche Quoten gelten und bis wann sie offen sind, lässt sich nur an der jeweiligen Landesquelle verlässlich klären — die genannten Zahlen sind Stand Frühjahr 2026 und können sich geändert haben.

Bundesweit bleiben zwei Bausteine, die kein klassischer Zuschuss sind, aber bei einem größeren Vorhaben helfen können. Der KfW-ERP-Förderkredit für Digitalisierung stellt zinsgünstiges Kapital bereit — wichtig ist die Unterscheidung: Das ist ein Kredit, der zurückgezahlt wird, kein geschenktes Geld. Und die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst die Kosten für externe Beratungsleistungen. Auch hier gilt: Konditionen und Fristen vor dem Antrag an der Originalquelle gegenprüfen.

Was Sie jetzt tun sollten

Aus dieser Gemengelage ergeben sich drei sehr praktische Schritte — und eine Regel, an der kein Fördervorhaben vorbeikommt.

Erstens: Vor jeder geplanten Investition das passende Landesprogramm prüfen. Da der Bund als Zuschussgeber weitgehend ausfällt, entscheidet Ihr Standort darüber, was möglich ist. Bevor Sie eine Software anschaffen oder ein Projekt beauftragen, sollte geklärt sein, ob es dafür im eigenen Bundesland eine Förderung gibt und welche Bedingungen daran hängen. Das kostet etwas Zeit, kann sich aber unmittelbar in barem Geld auszahlen.

Zweitens: Die kostenlosen Mittelstand-Digital-Zentren als ersten Anlaufpunkt nutzen. Diese Anlaufstellen kosten nichts, sind anbieterneutral und genau dafür da, kleinen und mittleren Unternehmen bei der Orientierung zu helfen. Sie sind damit der risikofreieste erste Schritt: Sie binden sich an nichts, geben kein Geld aus und bekommen trotzdem eine Einordnung, welche Wege sich für Ihr Vorhaben überhaupt lohnen.

Drittens — und das ist die goldene Regel: erst der Antrag, dann der Kauf. Quer durch alle Programme gilt, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt wird. Wer den Vertrag unterschreibt, die Lizenz bestellt oder die Rechnung bezahlt, bevor der Antrag durch ist, schließt sich in aller Regel selbst von der Förderung aus — nachträglich gibt es nichts. Diese Reihenfolge ist der häufigste und ärgerlichste Fehler: ein gutes Vorhaben, das nur deshalb leer ausgeht, weil es eine Unterschrift zu früh gab.

Fazit

Die Förderlandschaft 2026 sieht anders aus als noch vor zwei Jahren: Der Bund hält sich bei direkten Zuschüssen zurück, die Länder und die KfW haben übernommen, und eine der verbliebenen Bundesschienen schließt Ende Juni ihr Fenster. Wer das weiß, plant realistisch — und prüft die konkreten Bedingungen rechtzeitig an der jeweiligen Originalquelle, bevor er den ersten Vertrag unterschreibt.

Eines sei klar gesagt: Das hier ist Einordnung, keine Fördermittel- oder Rechtsberatung. Wir beantragen keine Fördergelder für Sie und ersetzen nicht die Auskunft der zuständigen Stellen. Wobei wir helfen, ist die Frage davor — welche digitale Lösung zu Ihrem Prozess und Ihrem Budget wirklich passt. Denn jede Förderung ist nur so sinnvoll wie das Vorhaben, das sie trägt. Beschreiben Sie uns, was Sie vorhaben, und wir ordnen mit Ihnen nüchtern ein, welcher Weg fachlich trägt — die Förderfrage klären Sie dann auf solider Grundlage mit den dafür zuständigen Stellen.