Wenn ein Programm endet, endet manchmal mehr als ein Programm

DATEV hat DATEV Mittelstand Faktura gekündigt. Zum 31. Dezember 2026 ist damit Schluss. Für einen Betrieb, der damit seine Rechnungen schreibt, klingt das nach einer überschaubaren Aufgabe: Ein Programm läuft aus, ein Nachfolger steht bereit, man plant den Wechsel und hakt die Sache ab.

Das greift zu kurz. In diesem Paket war der Zugang zu DATEV Unternehmen online kostenlos enthalten — die Plattform, über die viele kleine Betriebe ihre Belege an die Steuerkanzlei übergeben und ihre Bankumsätze abholen. Dieser Vertrag endet mit dem Produkt. Wer nichts unternimmt, steht ab dem 1. Januar 2027 nicht nur ohne Rechnungsprogramm da, sondern verliert auch den Zugriff auf DATEV Unternehmen online — einschließlich Belege online und Bank online.

Genau dieser zweite Teil ist die eigentliche Nachricht, und er ist der Teil, der beim Überfliegen untergeht. Ein fehlendes Fakturaprogramm merkt man am ersten Arbeitstag des neuen Jahres. Einen abgeschalteten Belegaustausch merkt man ebenfalls — nur ist er dann bereits abgeschaltet, und zwar mitten im Jahreswechsel, wenn Buchhaltung und Kanzlei ohnehin ausgelastet sind.

Eine Einordnung vorweg: Diese Kündigung steht auf der DATEV-Produktseite zu Kündigungen und Leistungsänderungen. Wann sie dort veröffentlicht wurde, geht aus der Seite nicht hervor — neu ist die Information also nicht zwingend. Was zählt, ist nicht das Alter der Meldung, sondern die Zeit, die bis zum Stichtag noch bleibt: der Rest dieses Jahres.

Auf einen Blick

  • Gekündigt zum 31. Dezember 2026: DATEV Mittelstand Faktura (Art.-Nr. 93600) und DATEV Mittelstand Faktura ITU (Art.-Nr. 93500), einschließlich des Zusatzmoduls Verkauf.
  • Der zweite Vertrag im Paket: DATEV Unternehmen online war in diesen Produkten kostenlos enthalten. Dieser Zugang endet zusammen mit dem gekündigten Produkt.
  • Nichts läuft still weiter: Wer DATEV Unternehmen online behalten möchte, muss die Nutzung aktiv bei DATEV anmelden.
  • Ohne Anmeldung ab dem 1. Januar 2027 kein Zugriff: Dann entfällt der Zugang — ausdrücklich auch auf Belege online und Bank online.
  • Nachfolge im DATEV-Umfeld: Genannt wird DATEV Auftragswesen next.

Zwei Stichtage, die nicht dasselbe bedeuten

Es sind zwei Daten im Spiel, und sie stehen für zwei verschiedene Dinge.

Der 31. Dezember 2026 ist das Ende der gekündigten Produkte. Betroffen sind DATEV Mittelstand Faktura mit der Artikelnummer 93600 und DATEV Mittelstand Faktura ITU mit der Artikelnummer 93500, dazu das Zusatzmodul Verkauf. Das ist die Nachricht, die man erwartet, wenn ein Hersteller eine Kündigung veröffentlicht.

Der 1. Januar 2027 ist das Datum, ab dem der Zugriff auf DATEV Unternehmen online entfällt — für alle, die ihn nur über das gekündigte Paket hatten und die Fortführung nicht aktiv angemeldet haben. Es ist kein zweites Produktende, sondern die Folge einer unterlassenen Handlung. Und das ist der Unterschied, auf den es ankommt: Beim ersten Datum ist die Entscheidung, welches Programm künftig Rechnungen schreibt, ohnehin fällig. Beim zweiten Datum passiert etwas, weil niemand etwas getan hat.

Der Belegaustausch ist kein Nebenschauplatz

Wer DATEV Unternehmen online nur als Zusatzfunktion des Rechnungsprogramms wahrnimmt, unterschätzt, was daran hängt. In vielen kleinen Betrieben ist das der zentrale Weg, auf dem die Buchhaltung überhaupt läuft: Eingangsrechnungen und Kassenbelege werden dort eingestellt, die Steuerkanzlei greift darauf zu, die Bankumsätze kommen über denselben Weg herein. Fällt das aus, fällt nicht ein Komfortmerkmal aus, sondern die Übergabestrecke zur Kanzlei.

Der praktische Effekt am 1. Januar 2027 wäre also nicht: „Wir schreiben unsere Rechnungen jetzt anders." Er wäre: Belege liegen wieder auf Papier oder in einem Mailpostfach, die Kanzlei bekommt sie nicht mehr auf dem gewohnten Weg, und die Bankdaten müssen anders beschafft werden. Das trifft die Betriebsgröße besonders, um die es hier geht — fünf bis fünfzig Beschäftigte, keine eigene Buchhaltungsabteilung, ein eingespielter Ablauf mit der Kanzlei, den seit Jahren niemand hinterfragen musste.

Deshalb gehört die Fortführung von DATEV Unternehmen online nicht ans Ende der Umstiegsplanung, sondern an den Anfang. Sie ist unabhängig davon zu klären, welches Fakturaprogramm Sie künftig einsetzen.

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt betroffen sind

DATEV hat viele Produkte mit ähnlichen Namen, und „irgendwas mit DATEV" reicht als Befund nicht aus. Die Kündigung betrifft ausdrücklich zwei Artikelnummern: 93600 für DATEV Mittelstand Faktura und 93500 für DATEV Mittelstand Faktura ITU, jeweils samt Zusatzmodul Verkauf.

Diese Nummern finden Sie in Ihren DATEV-Unterlagen — in der Rechnung, im Lizenz- oder Vertragsbestand, oder Ihr DATEV-Partner nennt sie Ihnen. Der Abgleich dauert wenige Minuten und ist die einzige belastbare Antwort auf die Frage, ob Sie handeln müssen. Ergibt der Abgleich, dass Sie ein anderes DATEV-Produkt einsetzen, ist dieser Beitrag für Sie erledigt.

Was bis zum Jahreswechsel zu tun ist

  • Die Fortführung von DATEV Unternehmen online aktiv anfordern. Das ist der Punkt, an dem der Schaden entsteht, wenn er unterbleibt. Melden Sie die weitere Nutzung bei DATEV an, und tun Sie es schriftlich, damit später nachvollziehbar ist, wann Sie es getan haben. Eine mündliche Zusage am Telefon hilft Ihnen im Januar nicht weiter.
  • Klären, wer das übernimmt. In vielen Betrieben läuft die DATEV-Beziehung über die Steuerkanzlei oder einen DATEV-Partner. Dann ist die erste Frage nicht „wie melde ich das an", sondern „wer von uns beiden macht es". Genau diese Frage bleibt sonst zwischen zwei Seiten liegen, weil jede die andere in der Verantwortung sieht.
  • Stammdaten sichern und prüfen. Kunden, Artikel, Preise, Zahlungsbedingungen, Textbausteine — alles, was über Jahre in der Faktura gewachsen ist, muss vor dem Umstieg exportierbar und vollständig vorliegen. Prüfen Sie den Export, solange das alte Programm noch läuft, nicht danach.
  • Nummernkreise vorher festlegen. Rechnungsnummern müssen über einen Systemwechsel hinweg eindeutig bleiben. Wie das in Ihrem Fall sauber gelöst wird und was Ihre Buchführung dabei verlangt, stimmen Sie mit Ihrer Steuerkanzlei ab — das ist keine reine IT-Frage.
  • Schnittstellen auflisten. Kassensystem, Warenwirtschaft, Onlineshop, Zeiterfassung, Bankanbindung: Jede Verbindung, die heute an der Faktura hängt, braucht im Nachfolger eine Entsprechung. Diese Liste macht man einmal in Ruhe und nicht unter Zeitdruck im Dezember.
  • Den Umstieg terminieren, bevor der Kalender es tut. Ein Wechsel des Rechnungsprogramms mitten im laufenden Jahresabschluss ist die unangenehmste aller Varianten. Wer den Termin selbst setzt, hat die Wahl; wer wartet, bekommt den 1. Januar 2027 zugeteilt.

Was Sie hier ausdrücklich nicht in einem Blogbeitrag entscheiden sollten, ist die Produktfrage selbst. Als Nachfolge im DATEV-Umfeld wird DATEV Auftragswesen next genannt. Ob dieses Produkt zu Ihrem Betrieb passt, was es im Einzelnen leistet und welche Kosten damit verbunden sind, klären Sie mit Ihrem DATEV-Partner oder Ihrer Steuerkanzlei. Die Kündigungsseite des Herstellers beantwortet diese Fragen nicht, und wir tun es an dieser Stelle auch nicht: Der Beitrag benennt die Entscheidung, er nimmt sie Ihnen nicht ab.

Nicht zu verwechseln mit der E-Rechnungspflicht

Zwei Themen laufen gerade parallel und betreffen dieselbe Software, sind aber verschiedene Dinge. Hier geht es um eine Produktabkündigung: Ein Hersteller stellt ein Programm ein, und ein daran hängender Vertrag endet mit. Das ist eine Vertrags- und Umstiegsfrage.

Die E-Rechnung ist etwas anderes. Dort geht es um Formatpflichten — darum, in welcher Form Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ausgestellt und empfangen werden müssen. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, welches Programm Sie einsetzen. Wie die Fristen dort gestaffelt sind, steht im Beitrag „E-Rechnung im B2B: Welche Frist für Ihr Unternehmen gilt" vom 27. Juni 2026.

Der Berührungspunkt ist praktisch, nicht rechtlich: Wenn Sie ohnehin ein neues Rechnungsprogramm auswählen, prüfen Sie beides in einem Durchgang. Ein Nachfolger, der die Formatanforderungen nicht sauber bedient, verlagert Ihr Problem nur um ein Jahr.

Fazit

Die Nachricht besteht aus zwei Teilen, und der zweite ist der wichtigere. Dass DATEV Mittelstand Faktura zum 31. Dezember 2026 endet, ist eine planbare Aufgabe mit einem klaren Termin. Dass mit dem Paket auch der kostenlose Zugang zu DATEV Unternehmen online endet und ohne aktive Anmeldung ab dem 1. Januar 2027 der Belegaustausch mit der Steuerkanzlei stillsteht, ist die Falle — weil sie nur zuschnappt, wenn niemand hinsieht.

Prüfen Sie deshalb zuerst die beiden Artikelnummern 93600 und 93500 gegen Ihren Lizenzbestand, klären Sie dann verbindlich, wer die Fortführung von DATEV Unternehmen online anmeldet, und planen Sie den Umstieg erst danach. In dieser Reihenfolge kostet die Sache einen Nachmittag statt einen Januar.

Bei der technischen Seite unterstützen wir Sie: Wir nehmen mit Ihnen auf, welche Systeme heute an der Faktura hängen, sichern und prüfen die Stammdaten vor dem Umstieg, richten die Schnittstellen im Nachfolgesystem ein und begleiten den Wechsel so, dass der Betrieb weiterläuft. Die steuerlichen und vertraglichen Fragen bleiben bei Ihrer Steuerkanzlei beziehungsweise Ihrem DATEV-Partner — die Umsetzung im laufenden Betrieb übernehmen wir.