Ein Stichtag, vier Enden
Auf vier Seiten von DATEV steht derselbe Stichtag. Zum 31.12.2026 endet die Anmeldung per SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online. Zum selben Datum stellt DATEV das Produkt DATEV Personaldaten ein, ebenso das DATEV Personal Add-on und den DATEV Rechnungsdatenservice 2.0.
Keine dieser Seiten trägt ein Veröffentlichungsdatum. Wann DATEV die Enden angekündigt hat, lässt sich daraus nicht ablesen. Alles, was hier über die vier Enden steht, stand so auf den DATEV-Seiten, als wir sie am 12. Oktober 2026 abgerufen haben.
Wer DATEV für eine Sache der Steuerkanzlei hält, liegt bei diesen vier Enden nur zum Teil richtig. Eines betrifft Ihre Beschäftigten direkt. Zwei hängen an Personalverwaltung und Lohnabrechnung. Und eines betrifft Betriebe, deren Shop- oder Warenwirtschaftsprogramm Rechnungsdaten über einen DATEV-Dienst an die Buchhaltung schickt.
Ein weiteres DATEV-Ende, das von DATEV Mittelstand Faktura, behandeln wir in einem eigenen Beitrag: DATEV Mittelstand Faktura endet. Darum geht es hier nicht noch einmal.
Eine Steuer-, Lohn- oder Rechtsberatung ersetzt dieser Beitrag nicht. Was für Ihren Betrieb gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem DATEV-Berater.
Auf einen Blick
| Was endet zum 31.12.2026 | Wen es laut DATEV-Seite trifft | Was nachfolgt |
|---|---|---|
| Anmeldung per SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online | Arbeitnehmende, die SMS-TAN für das Programm nutzen | Anmeldung mit DATEV-Konto und Authenticator App |
| DATEV Personaldaten | keine Zielgruppe ausdrücklich genannt; das Produkt läuft in DATEV Unternehmen online | DATEV Personal, dort ab 01.01.2027 unter anderem der eAU-Abruf |
| DATEV Personal Add-on | Kanzleien und ihre Mandanten | DATEV Unternehmen online, ergänzt um DATEV Personal |
| DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 | Nutzer, deren Vorsystem Rechnungsdaten darüber sendet | je nach Vorsystem verschieden, siehe unten |
Die Namen sind leicht zu verwechseln. DATEV Personaldaten, DATEV Personal Add-on und DATEV Personal sind drei verschiedene Produkte. Die ersten beiden enden, das dritte empfiehlt DATEV als Alternative zu DATEV Personaldaten.
SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online
Eine SMS-TAN ist ein Einmalcode, der per SMS aufs Handy kommt und bei der Anmeldung eingegeben wird. DATEV stellt diese Anmeldemethode laut der DATEV-Seite in DATEV Arbeitnehmer online zum 31.12.2026 ein. Dort heißt es: „Ab diesem Zeitpunkt ist eine Anmeldung mit SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online nicht mehr möglich.“
Danach geht die Anmeldung laut DATEV „nur noch mit DATEV-Konto und Authenticator App“. Eine Authenticator App erzeugt die Anmeldecodes selbst, statt sie per SMS zu empfangen. Dafür ist laut Seite ein kostenloses DATEV-Konto nötig. Als Gründe führt DATEV höhere Sicherheit, technische Restriktionen und eine modernere Alternative an.
Betroffen sind laut Seite Arbeitnehmende, die SMS-TAN für DATEV Arbeitnehmer online nutzen. Laut Seite können sie das Anmeldeverfahren mit einem Umstellungsassistenten selbst umstellen, nach DATEV-Angabe seit voraussichtlich 1. Dezember 2025. Ob der Assistent für Ihre Beschäftigten bereitsteht, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Warum das den Betrieb angeht? Die Seite wendet sich an die Arbeitnehmenden selbst. Arbeitgeber und Kanzleien nennt sie nicht. Wer sich bei Ihnen mit SMS-TAN anmeldet und bis zum Stichtag nicht umgestellt hat, kommt auf diesem Weg nicht mehr ins Programm. Ein Hinweis an die Belegschaft vor dem 31. Dezember 2026 kostet wenig.
DATEV Personaldaten und der eAU-Abruf
Laut DATEV-Seite stellt DATEV zum 31.12.2026 das Produkt DATEV Personaldaten ein, dazu Weiterentwicklung, Pflege und Service. Das Produkt läuft in DATEV Unternehmen online. Der Satz dazu auf der Seite ist eindeutig: „Ab dem 31.12.2026 können Sie mit dem Produkt DATEV Personaldaten nicht mehr arbeiten.“
Wichtiger ist, was mit den Funktionen passiert. Den Abruf der eAU und die Neuanlage von Mitarbeitern finden Nutzer laut DATEV ab dem 01.01.2027 in DATEV Personal. Die eAU ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also die Krankschreibung in elektronischer Form. DATEV empfiehlt DATEV Personal ausdrücklich als Alternative.
Die Seite nennt zwei Daten nebeneinander: den 31.12.2026, ab dem das alte Produkt nicht mehr nutzbar ist, und den 01.01.2027 für die Funktionen in DATEV Personal. Welcher Tag genau der letzte Arbeitstag mit DATEV Personaldaten ist, legen wir hier nicht fest. Planen Sie die Umstellung so, dass sie deutlich vor dem 31. Dezember 2026 erledigt ist. Wer Anfang Januar 2027 eine Krankschreibung abrufen muss, sollte vorher wissen, wo und von wem das erledigt wird.
Eine Zielgruppe nennt die Seite nicht ausdrücklich. Sie spricht von der digitalen Zusammenarbeit zwischen DATEV-Mitgliedern und deren Mandanten. Ob bei Ihnen der Betrieb selbst oder die Kanzlei mit DATEV Personaldaten arbeitet, weiß Ihre Steuerberatung. Ob DATEV Personal für Sie zusätzliche Kosten bedeutet, haben wir nicht geprüft. Auch das fragen Sie dort.
DATEV Personal Add-on
Laut DATEV-Seite wird das Produkt DATEV Personal Add-on zum 31.12.2026 eingestellt. Die Seite spricht Kanzleien und ihre Mandanten an. Ihr Betrieb ist also, wenn überhaupt, als Mandant betroffen.
Als Weg nennt DATEV den Umstieg auf DATEV Unternehmen online. Ergänzt um DATEV Personal kann so laut Seite „ein vollumfänglich digitales Mandat bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern erreicht werden“. Für Umstellungen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2026 nennt die Seite ein Umstellungsangebot. Ab dem 1. Januar 2027 fällt laut Seite der reguläre Preis für Unternehmen online an.
Preise nennen wir bewusst nicht. Die Seite weist selbst darauf hin, dass im DATEV-Shop ein anderer Preis ausgewiesen wird als im Seitentext. Welche Konditionen für Sie gelten, erfahren Sie von Ihrer Kanzlei.
Für Sie als Mandant zählt vor allem eine Frage: Stellt Ihre Kanzlei um, und wann? Fragen Sie gleich mit, was der Umstieg für Ihren Zugriff auf Lohnauswertungen bedeutet.
Rechnungsdatenservice 2.0: laut DATEV wenig genutzt
Das vierte Ende ist eher ein Randthema. DATEV begründet die Einstellung selbst mit Portfolioentwicklung und „geringen Nutzungszahlen“. Laut DATEV-Seite wird der DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 zum 31.12.2026 vollständig eingestellt. Bestellen lässt er sich laut Seite schon seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr.
Über diesen Dienst schicken Vorsysteme Rechnungsdaten, die in den Rechnungswesen-Programmen von DATEV abgerufen werden. Dieses Abrufen ist laut Seite nur noch bis zum 31.12.2026 möglich. DATEV bittet darum, bis dahin sämtliche übertragenen Rechnungsdaten abzuholen.
Für die Vorsysteme nennt die Seite unterschiedliche Wege:
- JTL: Für das erste Quartal 2026 war laut DATEV-Seite ein Wechsel auf den DATEV Buchungsdatenservice geplant. Ob er stattgefunden hat, geht aus der Seite nicht hervor. Beim Abruf am 12. Oktober 2026 stand dort weiterhin „geplant“.
- cludes: Ein Wechsel auf den DATEV Buchungsdatenservice ist laut DATEV-Seite bis Ende 2026 geplant.
- DreamRobot: Nutzer müssen sich laut Seite direkt an den Anbieter DreamRobot wenden.
Wichtig für die Abgrenzung: Der ähnlich klingende DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 ist laut DATEV nicht betroffen. Prüfen Sie also die Versionsnummer, bevor Sie etwas unternehmen.
Was Sie vor dem 31. Dezember 2026 klären
- Bestandsliste anfordern. Bitten Sie Ihre Steuerberatung oder Ihren DATEV-Berater um eine Aufstellung, welche der vier Angebote Ihr Betrieb nutzt oder die Kanzlei für Sie nutzt. Erst dann wissen Sie, ob Sie überhaupt betroffen sind.
- Beschäftigte informieren. Melden sich Beschäftigte mit SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online an, weisen Sie sie auf die Umstellung auf DATEV-Konto und Authenticator App hin. Legen Sie fest, wer hilft, wenn jemand dabei nicht weiterkommt.
- eAU-Abruf ab 1. Januar 2027 klären. Arbeitet Ihr Betrieb mit DATEV Personaldaten, klären Sie, wer ab Januar 2027 Krankschreibungen in DATEV Personal abruft und ob dort alles bereitsteht. Die Umstellung gehört deutlich vor den 31. Dezember 2026.
- Beim Personal Add-on nach dem Umstieg fragen. Fragen Sie Ihre Kanzlei, ob und wann sie auf DATEV Unternehmen online mit DATEV Personal umstellt und was das für Ihren Zugriff auf Lohnauswertungen bedeutet. Kostenfragen gehören in dasselbe Gespräch.
- Shop- oder Warenwirtschaftsanbieter fragen. Kommen Rechnungsdaten aus einem Vorsystem über den Rechnungsdatenservice 2.0, fragen Sie den Anbieter nach dem künftigen Übertragungsweg. Sorgen Sie mit Ihrer Buchhaltung dafür, dass bis zum 31. Dezember 2026 alle gesendeten Rechnungsdaten abgeholt sind.
Die Reihenfolge ist Absicht. Ohne Bestandsliste wissen Sie nicht, welche der übrigen Punkte Sie überhaupt betreffen.
Was offen ist
Einiges können wir nicht beantworten, und wir raten hier nicht.
- Kein Datum auf den Seiten. Alle vier DATEV-Seiten sind undatiert. Wir geben den Stand vom 12. Oktober 2026 wieder. Ob DATEV die Seiten danach ändert, sehen Sie nur dort.
- Der Umstellungsassistent. DATEV schreibt „voraussichtlich“. Ob er für jeden Ihrer Beschäftigten bereitsteht, bestätigt die Seite nicht.
- Kosten. Was DATEV Personal als Alternative zu DATEV Personaldaten kostet, haben wir nicht geprüft. Die Preisangaben zum Personal Add-on nennen wir nicht, weil die Seite selbst auf einen abweichenden Shop-Preis verweist.
- Der JTL-Wechsel. Ob der für das erste Quartal 2026 geplante Wechsel auf den Buchungsdatenservice erfolgt ist, wissen wir nicht. Fragen Sie im Zweifel bei JTL oder Ihrer Steuerberatung nach.
- Details in den Hilfedokumenten. Zum Personal Add-on und zum Rechnungsdatenservice 2.0 gibt es DATEV-Hilfedokumente mit weiteren Einzelheiten. Deren Inhalt konnten wir beim Abruf nicht lesen. Wir geben ihn deshalb nicht wieder.
Die Quellen
Die vier DATEV-Seiten, abgerufen am 12. Oktober 2026:
- SMS-TAN in DATEV Arbeitnehmer online
- DATEV Personaldaten
- DATEV Personal Add-on: Produktausstieg
- DATEV Rechnungsdatenservice 2.0
Fazit
Vier Enden zum selben Stichtag, aber nicht jedes trifft jeden Betrieb. Die SMS-TAN betrifft Beschäftigte, die sich so bei DATEV Arbeitnehmer online anmelden. DATEV Personaldaten und das Personal Add-on betreffen die Personal- und Lohnseite, das Add-on über die Kanzlei. Der Rechnungsdatenservice 2.0 wird laut DATEV wenig genutzt und betrifft nur Betriebe, deren Vorsystem darüber Rechnungsdaten sendet. Wer zuerst die Bestandsliste anfordert, weiß danach, welche der vier Fragen bei ihm überhaupt anstehen.
Bei einem Teil können wir helfen. Wenn Ihr Shop oder Ihre Warenwirtschaft Rechnungsdaten an die Buchhaltung übergibt und dieser Weg wegfällt, prüfen wir mit Ihnen, wie die Daten künftig zwischen den Systemen übertragen werden, und ersetzen die Übergabe, wo das nötig ist. Lohnabrechnung, DATEV-Programme und steuerliche Fragen bleiben bei Ihrer Steuerberatung und Ihrem DATEV-Berater.
